Zusätzliche Informationen:
Beglaubigung von Dokumenten:
Das Bürgeramt darf Kopien oder Abschriften von Dokumenten nur beglaubigen, wenn das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt worden ist oder die beglaubigte Kopie bzw. Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird. Ausländische Urkunden können nur mit deutscher Übersetzung beglaubigt werden (Ausnahme für Rentenzwecke und evtl. für Berufs- und Zeugnisanerkennung).
Beglaubigungsverbote:
Nicht beglaubigt werden dürfen:
- Inländische Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)
- Sozialversicherungsausweise, Führerscheine und Kfz-Scheine
- Private Schriftstücke wie beispielsweise Unterlagen für den Bereich des Erb- und Familienrechts oder Finanzunterlagen. Hier empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.
- Ärztliche Bescheinigungen mit Inhalt Betäubungsmittel
- Ablichtungen von Abschriften aus Katasterbüchern und Auszüge aus dem Katasterwerk. Die Beglaubigung erfolgt durch das Liegenschaftskataster führende Vermessungs- und Katasteramt.
- Kopien, die gegenüber dem Original verändert, manipuliert oder nicht vollständig sind.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Beglaubigung beträgt 5,00 €. Beglaubigungen von Dokumenten zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung sowie für die Berufs- und Zeugnisanerkennung für Spätaussiedler nach § 4 BVFG sind gebührenfrei.
Beglaubigung von Unterschriften:
Das Bürgeramt ist zuständig für amtliche Beglaubigungen von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird. Unterschriften und Handzeichen dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart einer beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Beglaubigungsverbote:
Eine Unterschriftsbeglaubigung für private Verträge, Erbschaftsangelegenheiten und freie Erklärungen mit rechtsgeschäftlichem Inhalt ist nicht möglich. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an einen Notar.
Gebühren:
Eine Unterschriftsbeglaubigung kostet 5 €.
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Daniela
Feuerecker
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-17 | 50 | 1 | daniela.feuerecker@markt-metten.de |
Andrea
Weber
Sachbearbeiterin
|
0991 99805-12 | 50 | 1 | andrea.weber@markt-metten.de |
Christiane
Zießler
Sachgebietsleitung
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0991 99805-26 | 50 | 1 | christiane.ziessler@markt-metten.de |