Zusätzliche Informationen:
Antragsberechtigt sind alle Jugendorganisationen der im Gemeindebereich ansässigen Vereine bzw. aus dem Bereich der jeweiligen Pfarreien; darüber hinaus die öffentlich anerkannten Träger der Freien Jugendarbeit nach § 75 KJHG und sonstige Jugendorganisationen, welche die Voraussetzungen nach § 74 Abs. 1 KJHG erfüllen.
Mit der Basisförderung soll eine dauerhafte Arbeitsfähigkeit von Jugendorganisationen auf Gemeindeebene durch eine jährliche finanzielle Mindestausstattung gesichert werden.
Die Aktivitätenförderung soll den Jugendorganisationen die Durchführung ihrer besonderen, auf den Markt Metten bezogenen Aktivitäten ermöglichen.
Es gelten Fördervoraussetzungen nach den Jugendförderrichtlinien des Marktes Metten.
Formulare & Merkblätter
Ansprechpartner:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Stefan
Kraus
Kämmerer
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0991 99805-27 | 50 | 3 | stefan.kraus@markt-metten.de |