Meldung vom 11.04.2024 Reinigung der öffentlichen Bürgersteige im Gemeindegebiet.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Der Markt Metten ersucht die Eigentümer und die zur Nutzung dinglich Berechtigten von Grundstücken des Marktes, die angrenzenden öffentlichen Bürgersteige zu reinigen und das Kehrgut in den angrenzenden Straßenbereich zwischenzulagern.
Dies ist im Rahmen der bestehenden Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung von öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, vom 28. Januar 2021, festgehalten.
Der Markt Metten hat vom 29.04. – 30.04.2024, sowie am 02.05. und am 06.05.2024 eine Privatfirma mit der Kehrung der Ortsstraßen beauftragt.
Diese wird alsdann das Kehrgut beseitigen.
Sollte eine Reinigung der Bürgersteige bis zum 29.04.2024 nicht erfolgt sein, ist das Kehrgut durch die Grundstückseigentümer selbst zu entsorgen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Straßenreinigung zu gewährleisten,
bitten wir, dass vom
29.04. – 30.04.2024,
sowie am
02.05 und am 06.05.2024,
jeweils von
06:30 Uhr bis 18:00 Uhr
keine Fahrzeuge am Straßenrand abgestellt werden.
Wir bitten um die Unterstützung aller Gemeindebürger, um damit den guten Gesamteindruck des Ortes zu gewährleisten.
Ihre Marktverwaltung
Kategorien: Bekanntmachungen, Bürger-Info