Meldung vom 20.05.2026 Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die
Satzung zur Regelung
von Fragen des örtlichen
Gemeindeverfassungsrechts
erlassen.
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt vom 20.05.2026 bis 15.06.2026 während der allgemeinen Dienststunden in der
Marktverwaltung, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
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Markt Metten