Meldung vom 12.06.2026 Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ nach § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 beschlossen,
das Verfahren für den Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“,
bestehend aus textlichen und planerischen Vorgaben gefertigt vom Planungsbüro Garnhartner+Schober+Spörl, Passau, durchzuführen.
Der Entwurf der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ in der Fassung vom 08.06.2026 wurde gebilligt.
Der Satzungsentwurf zum Erlass der Außenbereichssatzung „Berg Nr. 8 – ABS Mettener Straße“ in der Fassung vom 08.06.2026 liegt in der Zeit
vom 15.06.2026 bis 15.07.2026
im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 13 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
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