Meldung vom 29.07.2026 Entschaedigungssatzung für die Mitglieder der Verbandsversammlung
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Metten-Offenberg hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 die Neufassung einer
Entschädigungssatzung für die Mitglieder der Verbandsversammlung
erlassen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Mai 2026 in Kraft.
Die Satzung wird im Amtsblatt Nr. 07/2026 des Landkreises Deggendorf vom 30.07.2026 bekanntgemacht.
Das Amtsblatt kann ab 30.07.2026 unter
https://www.landkreisdeggendorf.de/aktuelles/amtsblatt/
eingesehen werden.
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