Meldung vom 16.07.2026 Bodenrichtwerte für den Markt Metten
Bodenrichtwerte für den Markt Metten
Stichtag 01.01.2026
Für den Bereich des Landkreises Deggendorf hat der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2026 gemäß § 196 Baugesetzbuch ermittelt.
Die Liste mit den Bodenrichtwerten kann bei der Marktgemeinde Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 5, in den allgemeinen Dienststunden in der Zeit vom
24.07.2026 bis 24.08.2026
eingesehen werden.
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Deggendorf, Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
kann jeder Bürger Auskünfte über Bodenrichtwerte auch außerhalb der Auslegungsfrist erhalten.
Diese Auskünfte sind nach dem Bayerischen Kostenrecht kostenpflichtig.
Die Auslegung und Bekanntmachung erfolgt gemäß § 196 Baugesetzbuch.
gez.
Andreas Moser
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung Bodenrichtwerte Stichtag 01.01.2026
Kategorien: Bekanntmachungen, Pressemitteilung, Bürger-Info
Markt Metten