Meldung vom 12.08.2026 Aufhebung des Bebauungsplanes „Stiglbauer-Grundstücke“ Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 04.08.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Stiglbauer-Grundstücke“ als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Aufhebung des Bebauungsplanes „Stiglbauer-Grundstücke“ in Kraft und ist damit rechtsverbindlich.
Jedermann kann die Aufhebungssatzung „Stiglbauer-Grundstücke“ einschließlich seiner Begründung im
Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer-Nr. 5 (EG)
während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
<<< Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes "StigIbauer-Grundstücke" >>>
Kategorien: Bekanntmachungen, Rathaus-News, Pressemitteilung
Markt Metten