Meldung vom 12.10.2026 Aufhebung des Bebauungsplanes “Neuhausner Höhe“ Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 06.10.2026 die Aufhebung des Bebauungsplanes „Neuhausner Höhe“ im gesamten Geltungsbereich beschlossen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung in der Fassung vom 06.10.2026 wurde gebilligt.
Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Der Bebauungsplan „Neuhausner Höhe“ ist am 23.04.1976 in Kraft getreten.
Die Festsetzungen entsprechen in den überwiegenden Fällen nicht mehr den heutigen Vorstellungen. Einer beabsichtigten Innenentwicklung durch Nachverdichtung stehen gültige Festsetzungen entgegen.
Weiterhin sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bis auf ein Grundstück alle Grundstücke bereits bebaut.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung „Neuhausner Höhe“ sowie die Begründung hierzu in der Fassung vom 06.10.2026 liegt in der Zeit
vom 13.10.2026 bis 13.11.2026
im Rathaus Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer-Nr. 5 (EG)
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden.
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