Meldung vom 22.03.2023 Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS)

Der Marktgemeinderat des Marktes Metten hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 eine
Neufassung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) des Marktes Metten
erlassen.
Die Änderung der Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Die Änderungssatzung liegt in der Zeit vom 23.03.2023 bis 24.04.2023 während der allgemeinen Dienststunden in der Marktverwaltung Metten, Krankenhausstraße 22, 94526 Metten, Zimmer Nr. 13, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Metten, den 21.03.2023
EWS - Entwässerungssatzung 07.03.2023 - Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
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