Meldung vom 16.08.2023 Betreffend Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Pulsacker“

Aufgrund eines Verfahrensfehlers hinsichtlich der Auslegungsfrist wird die Bekanntmachung vom 19.07.2023 mit einer Auslegungsfrist vom 27.07.2023 bis 27.08.2023 aufgehoben.
Eine erneute Bekanntmachung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Pulsacker“, die zur Fristenwahrung dient, wird erfolgen.
Inhaltlich ergeben sich im Satzungsentwurf zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Pulsacker“ mit Begründung in der Fassung vom 25.04.2023 keine Änderungen.
Alle bisher eingegangenen Stellungnahmen bezüglich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Pulsacker“ werden berücksichtigt und brauchen nicht erneut eingereicht werden.
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